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Transparenzhinweis

Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Voraussetzung dafür ist ein Antrag. Für Anfragen dazu benutzen Sie bitte das extra eingerichtete Postfach: transparenzgesetz@smr.sachsen.de.

Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung ist eine transparenzpflichtige Stelle.

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