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EU-Programme der grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit

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Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ), besser bekannt unter dem Namen „Interreg“, ist seit 1990 Teil der Kohäsionspolitik der Europäischen Union (EU). Sie zielt darauf ab, die Ungleichheiten zwischen den Regionen Europas zu verringern und sie bei ihrer Entwicklung zu unterstützen. Durch die Finanzierung von Projekten fördert Interreg die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Regionen, um gemeinsam Lösungen für territoriale Herausforderungen zu entwickeln und diese auf breiter Basis mit anderen Akteuren teilen können.

Interreg gliedert sich in vier Programmbereiche:

  • grenzübergreifende Zusammenarbeit (Interreg A),
  • transnationale Zusammenarbeit (Interreg B),
  • interregionale Zusammenarbeit (Interreg C) und
  • Zusammenarbeit zwischen Regionen in äußerster Randlage der EU und mit mindestens einem benachbarten Dritt- oder Partnerland.

Die Umsetzung erfolgt über eine Projektförderung aus den jeweiligen Interreg-Kooperationsprogrammen.

Die Programme Interreg Sachsen-Tschechien, Polen-Sachsen sowie Interreg Central Europe und Interreg Europe der Programmperiode 2021-2027 werden umgesetzt. Die inhaltlichen Schwerpunkte, die Fördermodalitäten und Förderverfahren sind auf den einzelnen Programmhomepages veröffentlicht. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick zu den Programmen.

Das Programm Interreg Sachsen-Tschechien 2021-2027 unterstützt grenzübergreifende Projekte mit unserem tschechischen Nachbarn aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Das Programm fördert Projekte, die im sächsisch-tschechischen Grenzraum umgesetzt werden: auf der deutschen Seite in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Zwickau, Erzgebirgskreis und Vogtlandkreis sowie die kreisfreien Städte Dresden und Chemnitz. Auf tschechischer Seite umfasst das Programmgebiet die Bezirke Karlovy Vary, Ústí nad Labem und Liberec.

Grenzübergreifende Projekte können in den Prioritäten

  1. Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
  2. Klimawandel und Nachhaltigkeit
  3. Bildung, lebenslanges Lernen, Kultur und Tourismus
  4. Zusammenarbeit und Vertrauensbildung

umgesetzt werden.

Das Interreg-Programm wird vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung verwaltet. Hier hat die Verwaltungsbehörde ihren Sitz. Als Nationale Behörde agiert das Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik in Prag. Das Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik ist Ansprechpartner für die Verwaltungsbehörde in allen Fragen der Programmumsetzung im tschechischen Programmgebiet. Das Gemeinsame Sekretariat, das für die Umsetzung des Programms zuständig ist, hat seinen Sitz in der Sächsischen Aufbaubank. Nach einer Pflichtberatung, die alle potenzielle Antragsteller absolvieren müssen, können Projektanträge über das Förderportal beim Gemeinsamen Sekretariat eingereicht werden.

Für die Umsetzung des Programms stehen im Förderzeitraum 2021-2027 insgesamt 152,3 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung, davon rund 142,4 Millionen Euro für die Projektförderung. Rund 9,9 Millionen Euro werden als Mittel der Technischen Hilfe für die Begleitung und Bewertung des Interreg-Programms eingesetzt.

Die grenzübergreifenden Projekte können mit einem Zuschuss bis max. 80 Prozent unterstützt werden.

Ausführliche Informationen über das Programm und die Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Programmhomepage: https://www.sn-cz2027.eu.

Der Freistaat Sachsen nutzt das Interreg Programm Polen-Sachsen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen zu intensivieren. Interreg Polen – Sachsen 2021-2027 fördert Vorhaben, die im sächsisch-polnischen Grenzraum umgesetzt werden: auf der deutschen Seite in den Landkreisen Görlitz und Bautzen und auf der polnischen Seite in der Unterregion Jelenia Góra (Woiwodschaft Niederschlesien) und im Landkreis Żarski (Woiwodschaft Lebuser Land). Dabei wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit in folgenden Bereichen (Prioritäten) unterstützt:

  1. Ein nachhaltiger Grenzraum – Prävention und Anpassung an den Klimawandel
  2. Ein lebenswerter Granzraum – Bildung, Kultur und Tourismus
  3. Ein dialogorientierter Grenzraum – Kooperation von Einwohnern und Institutionen

Im Förderzeitraum 2021-2027 wird das Kooperationsprogramm vom polnischen Ministerium für europäische Fonds und Regionalpolitik in Warschau verwaltet. Das Gemeinsame Sekretariat, das für die Antragsbearbeitung zuständig ist, befindet sich in Breslau (Wrocław). Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) agiert als Nationale Behörde und unterstützt die polnischen Institutionen bei der Programmumsetzung auf der sächsischen Seite. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) ist für die Ausgabenprüfung der deutschen Kooperationspartner zuständig.

Für die Programmumsetzung stehen in diesem Förderzeitraum 60,3 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung. Es werden bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben des Projekts als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Informationen zum Programm und zu den Förderbedingungen finden Sie unter: https://www.plsn.eu

Interreg Central Europe zielt auf die Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit ab. Der Kooperationsraum umfasst Deutschland (Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie die Region Braunschweig/Niedersachsen), Kroatien, Norditalien, Österreich, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. In der EU-Förderperiode 2021–2027 stehen im Programm Interreg Central Europe 225 Millionen EUR an EFRE-Mitteln zur Verfügung, um die sozialen, wirtschaftlichen und räumlichen Unterschiede innerhalb der Regionen in Mitteleuropa abzubauen. Die Umsetzung von Kooperationsprojekten ist in folgenden Prioritäten und spezifischen Zielen möglich:

  1. Kooperation für ein intelligenteres Mitteleuropa
  2. Kooperation für ein grüneres Mitteleuropa
  3. Ein stärker vernetztes Europa durch Zusammenarbeit
  4. Verbesserung der Governance für die Zusammenarbeit in Mitteleuropa

Die Verwaltungsbehörde und das Gemeinsame Sekretariat sind bei der Stadt Wien angesiedelt.

Hier gelangen Sie zur Programmseite von Interreg Central Europe:

https://www.interreg-central.eu/

Nationaler Kontaktpunkt (NCP):

Der NCP von Interreg Central Europe wird durch die beteiligten Länder finanziert und sitzt beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung. Zu seinen Kernaufgaben zählt die Beratung von deutschen Projektpartnern bei der Ideen- und Partnersuche, der Projektantragstellung, der Projektumsetzung und Projektnachbereitung. Die Durchführung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, die Beurteilung und Abstimmung der Projekte mit nationalen Interessen und Politiken sowie die Unterstützung nationaler und internationaler Gremien sind weitere wichtige Tätigkeitsschwerpunkte des NCP.

Hier gelangen Sie zum nationalen Kontaktpunkt von Interreg Central Europe:

http://interreg-central.de.

 

Interreg Europe ist ein Programm zur interregionalen Zusammenarbeit und gehört zur Ausrichtung C der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit.

Interreg Europe hat zum Ziel, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen öffentlichen Behörden und anderen Interessengruppen in Europa zu fördern. Dadurch soll die Umsetzung der Ziele der Kohäsionspolitik der EU vor Ort verbessert werden. Besondere Schwerpunkte liegen hierbei auf der Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Umweltschutz, sozialem Zusammenhalt und guter Steuerung. Das Programm trägt dazu bei, die regionalen Unterschiede innerhalb Europas zu verringern und die wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion in der EU zu stärken.

Berechtigte Antragsteller sind Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, der Schweiz, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und der Ukraine. Diese können bei Aufrufen zu Einreichung von Anträgen eine Projektförderung beantragen. Dazu zählen nationale, regionale und lokale Behörden, öffentliche Einrichtungen wie Universitäten sowie private gemeinnützige Organisationen.

Für die Jahre 2021 bis 2027 stehen insgesamt 394 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung der Projektkosten kann bis zu 80 Prozent betragen.

Interreg Europe fördert zwei verschiedene Projekttypen – Kooperationsprojekte und Politik-Lernplattformen. Bei Kooperationsprojekten arbeiten öffentliche Organisationen aus verschiedenen europäischen Ländern zusammen, um ihre Erfahrungen zu einem bestimmten Politikfeld auszutauschen. Politik-Lernplattformen bieten hingegen einen Raum für kontinuierliches Lernen und ermöglichen es Akteuren auf regionaler Ebene, relevante Erfahrungen und Praktiken zur Verbesserung ihrer eigenen politischen Maßnahmen zu nutzen.

Weitere Informationen zu Interreg Europe finden Sie auf der Website des Programms: https://www.interregeurope.eu.

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