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Ansprechpartner für Anti-Korruption

Nach der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen hat das Staatsministerium eine Ansprechpartnerin für Anti-Korruption bestellt.

Seit dem 1. August 2022 ist Petra Hosch die Ansprechpartnerin für Anti-Korruption. Wenn Sie einen konkreten, begründeten Korruptionsverdacht in Bezug auf eine Bedienstete oder einen Bediensteten des SMR haben, nimmt sie Ihren Hinweis entgegen. Die Ansprechpartnerin für Anti-Korruption ist wie folgt erreichbar:

Telefon: 0351-564-50065
E-Mail-Postfach: aak@smr.sachsen.de (Hinweis: Auf Ihre Mail kann nur die Ansprechpartnerin und im Vertretungsfall der stellvertretende Ansprechpartner zugreifen!)

Ihr Hinweis wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Entsprechende Informationen in einem begründeten Korruptionsverdachtsfall werden nur an die Hausleitung des SMR sowie nachfolgend an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, sofern sich der mitgeteilte Verdacht erhärtet hat. Soweit hausintern aufgrund des Hinweises arbeits- und beamtenrechtliche Maßnahmen einzuleiten sind, erhalten darüber hinaus die mit der weiteren Bearbeitung betrauten Bediensteten Kenntnis von Ihrem Hinweis.

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Dieser Grundsatz ergibt sich aus Artikel 3 des Grundgesetzes und Artikel 18 Absatz 1 der Sächsischen Verfassung. Dieser elementare Grundsatz ist ein tragendes Element allen Verwaltungshandelns und verpflichtet die öffentliche Verwaltung, niemanden zu bevorzugen. Alle Bediensteten des Freistaates haben sich zur Einhaltung dieses Grundsatzes verpflichtet. Antragsteller, Bürger und Unternehmen, die sich mit einem Anliegen an die Verwaltung wenden, müssen darauf vertrauen dürfen.

Gleichwohl kommt es in Einzelfällen vor, dass mit unlauteren Mitteln versucht wird, auf Verwaltungsentscheidungen Einfluss zu nehmen, um – im eigenen Interesse oder zur Erlangung eines Vorteils zugunsten eines Dritten – ein bestimmtes Verwaltungshandeln oder eine bevorzugte Behandlung zu erreichen. Diese Form der Beeinflussung von Verwaltungshandeln, zum Beispiel durch das Anbieten oder das Fordern von Vorteilen, wird als „Korruption“ bezeichnet. Der deutsche Gesetzgeber hat den Begriff der Korruption allerdings weder definiert noch verwendet er ihn in seinen strafrechtlichen Vorschriften. Er sanktioniert jedoch das mit Korruption verbundene Unrecht in verschiedenen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches (StGB), wie der Vorteilsannahme (§ 331 StGB), der Bestechlichkeit (§ 332 StGB) sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und der Bestechung (§ 334 StGB).

Auf Basis der betreffenden Verwaltungsvorschriften, der VwV Anti-Korruption und der VwV Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile steht sowohl ein Instrumentarium für die Korruptionsprävention als auch für die Korruptionsbekämpfung zur Verfügung. Darüber hinaus unternimmt die sächsische Landesverwaltung viel, um Korruption zu verhindern. Dennoch: Trotz aller Sensibilisierungs-, Präventionsmaßnahmen und Kontrollmechanismen kann ein mögliches Fehlverhalten von Bediensteten der öffentlichen Verwaltung nie vollständig ausgeschlossen werden.

Soweit Sie als Bediensteter des SMR einen auf Tatsachen gestützten Korruptionsverdacht haben, informieren Sie bitte Ihren Vorgesetzten. Diese Mitteilung kann

  • auch (also gleichzeitig) oder
  • nur gegenüber dem Ansprechpartner für Anti-Korruption erfolgen. Beide Möglichkeiten stehen Ihnen demnach offen. Sofern sich Ihr Verdacht auf einen Bediensteten des Landesamtes für Denkmalpflege oder den Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen bezieht, beide Behörden gehören zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Regionalentwicklung, können Sie sich an die dortigen Ansprechpartner für Anti-Korruption wenden. Die Ansprechpartner sind auf der jeweiligen Homepage der Behörde veröffentlicht.

Bitte bedenken Sie immer, wenn Sie einen Verdacht äußern, dass jemand anders belastet wird. Bloße Vermutungen, die Sie haben, reichen also nicht aus.

Berücksichtigen Sie auch, dass der Ansprechpartner für Anti-Korruption nicht alle Beschwerden entgegen nimmt, die ein irgendwie geartetes Verwaltungshandeln oder Verhalten von Bediensteten betreffen.

Berücksichtigen Sie, dass der Ansprechpartner für Anti-Korruption keine Beschwerden allgemeiner Art entgegen nimmt, die ein irgendwie geartetes Verwaltungshandeln oder Verhalten von Bediensteten betreffen, das als unpassend empfunden wird.

Einen begründeten Korruptionsverdacht können Sie – bei Bedarf auch anonym – beim Anti-Korruptions-Telefon äußern. Das Telefon ist zentral bei dem Sächsischen Staatsministerium des Innern (Stabsstelle Innenrevision) für die gesamte Staatsregierung eingerichtet worden und existiert seit vielen Jahren.

Telefon: 0351-8032925

Schriftliche Hinweise sind an folgende Postanschrift möglich:

Sächsisches Staatsministerium des Innern, Stabsstelle Innenrevision
Anti-Korruptions-Telefon
01095 Dresden

Möchten Sie eine Straftat zur Anzeige bringen, können Sie sich unmittelbar an die Online-Wache der Polizei Sachsen wenden.

Zudem steht Ihnen das Anti-Korruptions-Telefon der Polizeidirektion Leipzig zur Verfügung, das dort zentral im Direktionsbüro eingerichtet ist. Dort werden Hinweise, gegebenenfalls auch anonym, angenommen.

Telefon: 0341-96644444

Mail: antikorruption.pd-l@polizei.sachsen.de

Schriftliche Hinweise sind an folgende Postanschrift möglich:

Polizeidirektion Leipzig
Direktionsbüro | Antikorruption
Dimitroffstraße 1
04107 Leipzig

Bei der Entgegennahme eines Hinweises durch den Ansprechpartner für Anti-Korruption werden sowohl

  • persönliche Daten des Hinweisgebers selbst als auch
  • persönliche Daten des Bediensteten, gegen den ein Verdacht geäußert wird,

verarbeitet und gegebenenfalls an weitere Stellen im SMR oder an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. Auch stehen nicht nur Ihnen als Hinweisgeber, sondern auch dem Bediensteten, gegen den der Verdacht geäußert worden ist, Informationsrechte nach der Datenschutzgrundverordnung zu.

Stand: 21.12.2021

Informationen

zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung bei Hinweisen an den Ansprechpartner für Anti-Korruption

Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das SMR. Daten sind personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und nennen Ihnen die entsprechenden Ansprechpartner.

Welche Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogenen Daten:

  1. Name, Vorname,
  2. Adresse, ggf. Telefonnummer, E-Mailadresse, Kontoverbindung sowie
  3. den von Ihnen mitgeteilten Sachverhalt.

Auf welcher Grundlage verarbeiten wir Ihre Daten?

Ihre Daten verarbeiten wir aufgrund Ihrer Einwilligung oder aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden abgekürzt als DSGVO) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG).

Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre Daten? 

Die Daten werden im Rahmen der Prüfung des von Ihnen mitgeteilten Verdachts einer Straftat verarbeitet.

Wie verarbeiten wir Ihre Daten?

Sie werden manuell oder elektronisch gespeichert und verarbeitet. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenbarung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsanforderungen entsprechen den aktuellen technologischen und organisatorischen Standards.

Wer bekommt Ihre Daten und an wen können Ihre Daten weitergegeben werden?

Im SMR erhalten, soweit sich aufgrund Ihres Hinweises ein begründeter Verdacht einer Straftat ergeben hat, die Hausleitung sowie die mit der weiteren Bearbeitung der auf der Grundlage des Hinweises einzuleitenden arbeits- und beamtenrechtlichen Verfahren betrauten Beschäftigten Ihre Daten. Bei der Weitergabe Ihres Hinweises an die Strafverfolgungsbehörden erhalten auch diese im Rahmen ihrer Zuständigkeiten diese Daten.

Im Rahmen von Art. 14 DSGVO erhält darüber hinaus der von Ihnen beschuldigte Bedienstete diese Daten. Wird Ihr Hinweis an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, erfolgt dieser Hinweis jedoch erst, wenn die Strafverfolgungsbehörden gem. § 8 SächsDSDG keine Einwände gegen diese Mitteilung erheben.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Wir müssen und dürfen Ihre Daten so lange speichern, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Bearbeitung des Bearbeitungszwecks erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten gelöscht.

Soweit das SMR verpflichtet ist, Unterlagen dem Sächsischen Staatsarchiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem die Unterlagen dem Sächsischen Staatsarchiv angeboten worden sind.

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung als betroffene Person verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.

  • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen genau beschreiben, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.

  • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Wenn Ihre Daten unvollständig sein sollten, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

  • Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Beachten Sie aber bitte, dass die Daten nur dann gelöscht werden, wenn die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben oder zur Vertragsdurchführung nicht mehr benötigt werden.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

  • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergebe, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

  • Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO)

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.

Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörde des Freistaates Sachsen sind:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden

Telefon:           0351-85471 101
Telefax:           0351-85471 109
Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Postanschrift:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden

An wen können Sie sich noch wenden?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung richten. Die Behörde wird durch die Behördenleitung vertreten. Sie ist verantwortlich für die Datenverarbeitung.

Die Kontaktdaten lauten:

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Archivstr. 1
01097 Dresden

Postanschrift:
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
01095 Dresden

Darüber hinaus können Sie sich an den für das Staatsministerium zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden. Er kontrolliert die Datenverarbeitung auf ihre Rechtmäßigkeit.

Seine Kontaktdaten sind:

Datenschutzbeauftragter des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
Archivstr. 1
01097 Dresden

Postanschrift:
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
01095 Dresden

Telefon: 0351-564-50150
Mail: datenschutzbeauftragter@smr.sachsen.de

 

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